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Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale NRW nimmt sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen unter die Lupe und ist somit die bürgernahe Anlaufstelle für alle kritischen Verbraucher, die sich zu diversen Themen wie Bauen und Wohnen, Energie und Umwelt, Finanzen etc. informieren lassen wollen. Darüber hinaus hat man hier die Möglichkeit, sich kompetent zu Verbraucherschutzgesetzen, Produktbewertungen (Stiftung-Warentest), Reklamationsverfahren u.ä. und beraten zu lassen.
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Antrag auf Wohngeld / Bundesministerium f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung

Viele DüsseldorferInnen haben möglicherweise aufgrund der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Wohngeld. Arbeitslosengeld II-Beziehende können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Ausführliche Informationen und Anträge als Downloads finden sich im Internet. Auch die Bürgerbüros helfen gerne weiter.
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Düssel-Pass / Stadt Düsseldorf

Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres können mit dem Düssel-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
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GEZ-Befreiung

BürgerInnen, die Grundsicherung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf GEZ-Gebührenbefreiung bzw. auf Ermäßigung ihrer Telefongebühren zu stellen. Anlaufstellen sind die jeweils für die verschiedenen Stadtteile zuständigen Bürgerbüros.
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Antrag auf Wohnberechtigungsschein / Wohnungsamt

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht es einkommensschwachen BürgerInnen, eine Sozialwohnung zu beziehen und kann beim Amt für Wohnungswesen beantragt werden. Ein WBS gilt für jeweils ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl der Wohngemeinschaft sowie die maximale qm-Zahl die pro Person bezogen werden darf. Beim Bezug von Rente oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung ist die Ausstellung eines WBS kostenfrei.
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