Im Asylbewerberleistungsgesetzt sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen für materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z.B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Ausbildung) oder nicht ausreichende Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht.
=> Asylbewerberleistungsgesetz
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern für das Asylrecht federführend zuständig. Nach den gesetzlichen Vorschriften entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Antrag eines Asylbewerbers. Gegen Entscheidungen des Bundesamts ist die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig. In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen Asylrechts bzw. Abschiebungsschutz erteilt das Auswärtige Amt Auskünfte nur im Rahmen der Amtshilfe an Behörden und Gerichte.
=> Auswärtiges Amt
Das Asylrecht ist ein in Deutschland immer wieder sehr umstrittenes Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Die Änderung des Art. 16 aGG aus dem Jahre 1993 („Asylkompromiss“) schränkt es erheblich ein.
=> Asylrecht in Deutschland
Offene Grenzen zwingen zu gemeinsamen Lösungen. Innerhalb der EU gelten gemeinsame Regeln für den zuständigen Staat im Asylverfahren. Auf seine Entscheidungen können sich alle anderen EU-Staaten berufen. Durch Mindeststandards für das Asylverfahren und einer verbesserten Identifizierung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wird das Asylverfahren sehr effektiv gestaltet.
=> Europäische Union
Hier findet man den genauen Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes von den Allgemeinen Bestimmungen bis zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
=> Asylverfahrensgesetz (ohne fünften Abschnitt)
=> Asylverfahrensgesetz (nur fünfter Abschnitt)
Der Informationsverbund Asyl ist ein mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) kooperierender Zusammenschluss verschiedener Verbände und Wohlfahrten.
=> Informationsverbund Asyl
Mit dem am 01.01.2000 in Kraft getretenen, grundsätzlich überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetz hat es erhebliche Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz gegeben. Eine weitere Überarbeitung in geringerem Ausmaß hat das Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 erfahren. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der aktuellen Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts.
=> Auswärtiges Amt
=> Innenministerium NRW