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Arbeitserlaubnis

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt.
=> Auswärtiges Amt
=> Bundesagentur für Arbeit

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthält die wesentlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es ist seit dem 01. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Ausländergesetz. Das Aufenthaltsgesetz ist Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes (und zwar als dessen Artikel 1).
=> Aufenthaltsgesetz
=> Aufenthaltsgesetz (Langversion)

Beratungshilfe der Rechtspflege beim Amtsgericht Düsseldorf

Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie wird gewährt in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts, des Sozialrechts sowie des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts (nur reine Beratung!) sofern eine finanzielle und rechtliche Bedürftigkeit für die Gewährung von Beratungshilfe besteht und es keine anderen Möglichkeiten der Hilfe gibt. Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
=> Amtsgericht Düsseldorf

Bleiberecht / EKD

Demnach soll nur "geduldeten" Ausländern, die sechs Jahre in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden, wenn sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Arbeitsstelle nachweisen können. Dabei werden durch den Kompromiss keine höheren Sozialleistungen anfallen.
=> Evangelische Kirche in Deutschland

Deutsche Anwaltshotline

Willkommen bei der Deutschen Anwaltshotline! Hier erhalten Sie sofort telefonische Rechtsberatung durch zugelassene Rechtsanwälte in den unterschiedlichsten Rechtsfragen.
=> Deutsche Anwaltshotline

Härtefallregelung

Die Härtefallkomission, bestehend aus den Gremien der deutschen Bundesländer, kann den abgelehnten und nicht geduldeten Asylbewerbern aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichen. Gegründet wurde die Kommission im Jahr 2006 in allen deutschen Bundesländern als Konsequenz aus der Neuregelung des Asylbewerbergesetzes. Ziel ist eine Entscheidung im Einzelfall, sofern die individuellen Lebensumstände eine Rückführung in das Heimatland nicht angemessen erscheinen lassen. Die Kommission untersteht in der Regel dem Innenministerium.
=> Flüchtlingsrat NRW

Just landed

Jeder Ausländer, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung (dies schließt EU-Bürger ein).
=> Just landed

 


Kommunale Ausländerbehörde - Aufenthaltsgenehmigungen

Jeder Ausländer, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung (dies schließt EU-Bürger ein).
=> Kommunale Ausländerbehörde

Kommunale Ausländerbehörde - Ausländerämter Düsseldorf

Die Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf möchte Ihnen einen Überblick über die Aufgaben der Abteilung des Amtes für Einwohnerwesen verschaffen. Alle Angaben sind allgemein gehalten. Besondere, individuelle Gegebenheiten können nicht berücksichtigt werden.
=> Kommunale Ausländerbehörde

Prozesskostenhilfe (PKH) / Amtsgericht

Prozesskostenhilfe will Bürger/-innen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen. Voraussetzung ist immer, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Prozesskostenhilfe ist ein Antrag (Vordrucksformular) beim zuständigen Gericht zu stellen. Wichtig: Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei.
=> Amtsgericht Düsseldorf

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
=> Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Sozialgericht Düsseldorf

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Daher dienen sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte des Bürgers. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Bereich der Rechtstreite über gesetzliche Sozialleistungen. Besonders zu beachten ist, dass man in den meisten Fällen keine Gerichtskosten zu zahlen hat.
=> Sozialgericht Düsseldorf

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Verwaltungsgericht zuständig für Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Kammern sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.
=> Verwaltungsgericht Düsseldorf

Zeugenzimmer am Amts- und Landgericht

Wenn Sie eine Ladung als Zeugin oder Zeuge zu einem Gerichtstermin erhalten und in diesem Zusammenhang Fragen haben, können Sie sich an die bei dem Amts- und Landgericht Düsseldorf eingerichtete Zeugenbetreuungsstelle wenden. Die Zeugenbetreuungsstelle ist regelmäßig besetzt. Sie finden dort kompetente Gesprächspartner, die Ihnen behilflich sein werden. Bis zum Aufruf Ihres Termins können Sie sich in der Zeugenbetreuungsstelle aufhalten. Auf Wunsch werden Sie auch in den Gerichtssaal begleitet.
=> Zeugenzimmer am Amts- und Landgericht Düsseldorf