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Arbeitslosenpass / ZWD

Alle Arbeitslosen haben ein Anrecht auf den Arbeitslosenpass. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung des Jobcenters nachweisen können. Der Arbeitslosenpass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim Arbeitslosen-Zentrum der ZWD auf der Bolkerstr. 14 - 16 Mo. - Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, sowie bei der Arbeitsloseninitiative e. V. auf der Corneliusstr. 108 erhältlich. Bitte den Bewilligungsbescheid bzw. den Nachweis der Arbeitslosigkeit mitbringen.
=> Arbeitslosenpass

Befreiung von der Rundfunkgebühr / GEZ

In Düsseldorf können Bezieher von ALG II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Empfänger von Ausbildungsförderung die nicht bei den Eltern leben, Behinderte deren Behinderungsgrad dauerhaft mindestens 80 % beträgt, einen Antrag beim Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros der Stadtteile stellen. Auch ist es möglich einen Antrag bei der GEZ-Seite im Internet herunter zu laden. Weitere Informationen unter
=> gez.de

Düssel-Pass / Stadt Düsseldorf

Den Düssel-Pass erhalten alle einkommensschwachen BürgerInnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Berechtigt sind EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Arbeitslose die ALG II beziehen und Bewohner von Altenpflegeheimen oder Einrichtungen zur Eingliederungshilfe, sofern die Heimkosten ganz oder teilweise aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden. Der Düssel-Pass kann beim Jobcenter, beim Arbeitslosenzentrum Bolkerstr. 14 - 16, beim Beratungstreff für Arbeitslose Erftstr. 24 oder Josefplatz 12 beantragt werden. Bei der Beantragung ist der original Bewilligungsbescheid mitzubringen. Infos zum Antragsverfahren oder zu den Antragsvoraussetzungen unter 0211 8925853
=> Düssel-Pass

Ermäßigung der Telefongebühren / Telekom

Personen die eine GEZ-Befreiung haben, können auch eine Ermäßigung der Telefongebühren erhalten. Die T-Com bietet einen Sozialtarif an. Die Höhe der sozialen vergünstigten Grundgebühr beträgt 6,94 €. Einzelheiten über Verbindungskosten und Vorraussetzungen zum Erhalt der Vergünstigung, entnehmen Sie bitte der T-Com-Internetseite oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 3301000.
=> t-home

Familienkarte / Stadt Düsseldorf

Für Inhaber der Familienkarte bietet die Stadt Düsseldorf, ihre Tochterunternehmen sowie zahlreiche Partner aus der Wirtschaft, dem Handel, der Gastronomie und den großen Sportvereinen eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen oder dazu anregen als Familie etwas zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner an einem Aufkleber an der Türe "Wir sind ein Familienunternehmen". Eine vollständige Anbieterliste sowie weitere Informationen finden Sie hier.
=> Familienkarte

Kindergeld / Bundesagentur für Arbeit

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 179 Euro. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z. B. wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
=> Kindergeld

Kinderzuschlag / Bundesagentur für Arbeit

Im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Harz IV, ALG II) wurde zum 01.01.2005 der sog. Kinderzuschlag eingeführt. Der Kinderzuschlag richtet sich an geringverdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt der Kinder. Der Kinderzuschlag kann bis zu 140 € monatlich betragen.
=> Kinderzuschlag

Mieterberatung beim Mieterverein Düsseldorf e. V.

Bei Fragen rund um das Thema Miete, Mietverträge oder Vermietung berät der Mieterverein Düsseldorf. Für Arbeitslosengeld II Beziehende besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung. Voraussetzung hierfür ist eine so genannte Kostenübernahmeerklärung des Jobcenters Düsseldorf. Mit dieser Bescheinigung besteht Anspruch auf Beratung für 1 Jahr. Beratungstermine müssen vorher mit der Telefonzentrale des Mietervereins vereinbart werden. Zum Termin sind dann alle Unterlagen, insbesondere der Mietvertrag mitzubringen.
=> Mieterverein Düsseldorf e. V.

 

 

"Tornister für Tom" / Diakonie

Das Projekt "Tornister für Tom" der Diakonie Düsseldorf bietet unkomplizierte materielle Hilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler vorrangig aus dem Grundschulbereich. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit Schulen; die Hilfsleistungen beziehen sich hauptsächlich auf Schulsachen. Hierzu gehören z. B. Tornister, Schulbücher, Hefte und Stifte, aber auch Turnbeutel oder Hausschuhe für den "Offenen-Ganztages-Bereich" (OGATA). In Einzelfällen werden auch Klassenfahrten und andere Schulaktivitäten bezuschusst. Die Nachfrage nach Hilfen ist zum Schuljahrsbeginn erfahrungsgemäß besonders hoch und nimmt üblicherweise im Laufe des Schuljahres ab. Tornister für Tom existiert seit dem Schuljahr 2008/2009
=> "Tornister für Tom"

Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherberatung bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen. Ihr Ziel ist es Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten.
=> Verbraucherzentrale NRW

Vergünstigung der Krankenkasse / Finanzduell

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bestimmte Verhaltensweisen ihrer Versicherten mit Rabatten belohnen. Doch das gilt nicht für jede Handlung des Versicherten, welche die Kosten der Kasse reduzieren könnte.
=> Finanz-Duell

Wohngeld / Wohnungsamt

Viele DüsseldorferInnen haben möglicherweise aufgrund der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Wohngeld. Arbeitslosengeld II Beziehende können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, da dieses pauschal im Arbeitslosengeld II enthalten ist.
=> Wohnungsamt