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Arbeitslosenpass / ZWD

Alle Arbeitslosen haben ein Anrecht auf den Arbeitslosenpass. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung des Jobcenters nachweisen können. Der Arbeitslosenpass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim Arbeitslosen-Zentrum der ZWD auf der Bolkerstr. 14 - 16 Mo. - Fr. 9:00 -13:00 Uhr, sowie bei der Arbeitsloseninitiative e. V. auf der Corneliusstr. 108 erhältlich. Bitte den Bewilligungsbescheid bzw. den Nachweis der Arbeitslosigkeit mitbringen.
=> Arbeitslosenpass

Befreiung von der Rundfunkgebühr / GEZ

In Düsseldorf können Bezieher von ALG II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Empfänger von Ausbildungsförderung die nicht bei den Eltern leben, Behinderte deren Behinderungsgrad dauerhaft mindestens 80 % beträgt, einen Antrag beim Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros der Stadtteile stellen. Auch ist es möglich einen Antrag bei der GEZ-Seite im Internet herunter zu laden. Weitere Informationen unter
=> gez.de

Düssel-Pass / Stadt Düsseldorf

Den Düssel-Pass erhalten alle einkommensschwachen BürgerInnen ab Vollendung des 15.Lebensjahres. Berechtigt sind EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerber, Arbeitslose die ALG II beziehen und Bewohner von Altenpflegeheimen oder Einrichtungen zur Eingliederungshilfe, sofern die Heimkosten ganz oder teilweise aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden. Der Düssel-Pass kann beim Jobcenter, beim Arbeitslosenzentrum Bolkerstr. 14 - 16, beim Beratungstreff für Arbeitslose Erftstr. 24 oder Josefplatz 12 beantragt werden. Bei der Beantragung ist der original Bewilligungsbescheid mitzubringen. Infos zum Antragsverfahren oder zu den Antragsvoraussetzungen unter 0211 8925853.
=> Düssel-Pass

Ermäßigung der Telefongebühren / Telekom

Personen die eine GEZ-Befreiung haben, können auch eine Ermäßigung der Telefongebühren erhalten. Die T-Com bietet einen Sozialtarif an. Die Höhe der sozialen vergünstigten Grundgebühr beträgt 6,94 €. Einzelheiten über Verbindungskosten und Vorraussetzungen zum Erhalt der Vergünstigung, entnehmen Sie bitte der T-Com-Internetseite oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 3301000.
=> t-home

Familienkarte / Stadt Düsseldorf

Für Inhaber der Familienkarte bietet die Stadt Düsseldorf, ihre Tochterunternehmen sowie zahlreiche Partner aus der Wirtschaft, dem Handel, der Gastronomie und den großen Sportvereinen eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen oder dazu anregen als Familie etwas zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner an einem Aufkleber an der Türe "Wir sind ein Familienunternehmen". Eine vollständige Anbieterliste sowie weitere Informationen finden Sie hier.
=> Familienkarte

Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherberatung bietet ein breites Spektrum an Beratungsthemen. Ihr Ziel ist es Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten.
=> Verbraucherzentrale NRW

Vergünstigung der Krankenkasse / Finanzduell

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bestimmte Verhaltensweisen ihrer Versicherten mit Rabatten belohnen. Doch das gilt nicht für jede Handlung des Versicherten, welche die Kosten der Kasse reduzieren könnte.
=> Finanz-Duell